Warum die Rechtsform so wichtig ist
Die Rechtsform eines Unternehmens bestimmt maßgeblich, wie stark die Gründerinnen und Gründer persönlich haften, welche Buchführungspflichten gelten und wie die laufende Besteuerung aussieht. Für jede Rechtsform planen wir eigene, ausführliche Detailseiten mit rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten, einem empfohlenen Software-Toolstack für Fakturierung und Buchhaltung sowie weiteren praktischen Tipps. Diese Übersicht bündelt bereits jetzt die wichtigsten Eckdaten zu allen 10 Rechtsformen.
Einzelunternehmen
Einzelunternehmen
Die einfachste Unternehmensform: Eine Person gründet ohne Mindestkapital und ohne Gesellschaftsvertrag. Der Inhaber haftet dafür unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen. Ideal für den unkomplizierten Start in die Selbstständigkeit im kleineren Rahmen.
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Freiberufler
Kein Gewerbe, sondern eine besondere steuerliche Einordnung für katalogartig definierte Berufe wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater oder Journalisten. Keine Gewerbesteuer, keine Pflicht zur Gewerbeanmeldung, dafür strenge Abgrenzungskriterien zur gewerblichen Tätigkeit.
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Eingetragener Kaufmann (e.K.)
Ein Einzelunternehmer, der ins Handelsregister eingetragen ist und damit den handelsrechtlichen Vollkaufmannsregeln unterliegt. Erfordert doppelte Buchführung, ermöglicht aber eine eigene Firmierung und stärkt die Außenwirkung gegenüber Geschäftspartnern.
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Personengesellschaft
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Der einfachste Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer gemeinsamen Unternehmung, oft formlos durch mündliche Vereinbarung möglich. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch – auch für Verbindlichkeiten, die ein anderer Gesellschafter verursacht hat.
OHG (Offene Handelsgesellschaft)
Eine auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtete Personengesellschaft mit Eintragungspflicht ins Handelsregister. Wie bei der GbR haften alle Gesellschafter unbeschränkt, jedoch gelten zusätzlich die strengeren handelsrechtlichen Buchführungspflichten.
KG (Kommanditgesellschaft)
Kombiniert unbeschränkt haftende Komplementäre mit Kommanditisten, deren Haftung auf ihre Einlage begrenzt ist. Beliebt als Struktur, um Kapitalgeber einzubinden, ohne ihnen die volle unternehmerische Haftung aufzuerlegen.
Kapitalgesellschaft
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Die beliebteste deutsche Kapitalgesellschaftsform: Mindeststammkapital von 25.000 Euro, Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Erfordert notarielle Gründung, Handelsregistereintragung und doppelte Buchführung mit Jahresabschluss.
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UG (haftungsbeschränkt)
Die sogenannte Mini-GmbH: Gründung bereits ab einem Euro Stammkapital möglich, bei ansonsten weitgehend identischen Regeln wie die GmbH. Ein Teil des Jahresgewinns muss gesetzlich zurückgelegt werden, bis das reguläre GmbH-Mindestkapital erreicht ist.
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GmbH & Co. KG
Eine hybride Struktur, bei der eine GmbH als Komplementärin die unbeschränkte Haftung übernimmt, wodurch keine natürliche Person persönlich unbeschränkt haftet. Kombiniert die Flexibilität einer Personengesellschaft mit dem Haftungsschutz einer Kapitalgesellschaft.
AG (Aktiengesellschaft)
Die klassische Rechtsform für größere Unternehmen und Börsengänge, mit einem Mindestgrundkapital von 50.000 Euro und einer dreistufigen Organstruktur aus Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Ermöglicht die Kapitalbeschaffung über Aktienausgabe.