Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge wurde zum 1. Juli 2022 der sogenannte Kündigungsbutton eingeführt (§ 312k BGB). Online-Händler, die Dauerschuldverhältnisse (z.B. Abonnements) anbieten, sind seither verpflichtet, einen gut sichtbaren Kündigungsweg auf ihrer Website bereitzustellen.

Was fordert das Gesetz?

Der Kündigungsbutton muss auf der Website des Anbieters dauerhaft verfügbar, leicht auffindbar und unmittelbar erreichbar sein. Er muss mit den Worten "Verträge hier kündigen" oder einer gleichbedeutenden, eindeutig formulierten Beschriftung versehen sein.

Folgen bei Verstoß

Unternehmen, die keinen ordnungsgemäßen Kündigungsbutton anbieten, riskieren Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände. Das Bußgeld kann erheblich sein. Fakturia unterstützt die gesetzeskonforme Abbildung des Kündigungsprozesses inklusive Bestätigungsseite.