Eine Hybridstruktur mit zwei Rechtsträgern
Die GmbH & Co. KG kombiniert die Struktur einer KG mit einer GmbH als persönlich haftender Komplementärin. Dadurch haftet keine natürliche Person mehr unbeschränkt – die Haftung ist faktisch auf das Vermögen beider Gesellschaften begrenzt, während die KG steuerlich weiterhin als transparente Personengesellschaft behandelt wird. Für die Buchhaltung bedeutet diese Konstruktion eine besondere Anforderung: Es entstehen zwei rechtlich eigenständige Unternehmen, deren Buchführung strikt voneinander getrennt geführt werden muss, auch wenn sie organisatorisch eng miteinander verflochten sind.
Die Haftungsvergütung: Ein interner Rechnungsstellungsfall
Da die Komplementär-GmbH als alleinige Vollhafterin in der Regel keine vermögensmäßige Einlage in die KG leistet, erhält sie stattdessen eine Haftungsvergütung für die Übernahme des Haftungsrisikos, oft ergänzt um eine Geschäftsführungsvergütung. Diese Vergütung ist nach ständiger Rechtsprechung umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig – selbst wenn sie vertraglich in ein Entgelt für Geschäftsführung und ein Entgelt für Haftungsübernahme aufgeteilt wird, gilt sie als einheitliche Leistung. Die KG muss der Komplementär-GmbH diese Vergütung also im Ergebnis wie eine reguläre Rechnung in Rechnung stellen lassen.
Ein Rechenbeispiel: Haftungsvergütung
📐 Beispieldaten
Haftsumme: 50.000,00 € · banküblicher Satz: 1,5 % → Haftungsvergütung: 750,00 € netto + 142,50 € USt (19 %) = 892,50 € brutto
Die Angemessenheit der Vergütung muss dabei dem Fremdvergleichsgrundsatz standhalten: Eine zu niedrige Vergütung kann steuerlich als verdeckte Einlage der Kommanditisten gewertet werden, eine zu hohe als verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH an ihre eigenen Gesellschafter.
Verrechnungskonten zwischen KG und Komplementär-GmbH
In der Praxis übernimmt häufig die KG zunächst laufende Kosten der Geschäftsführung, etwa Gehälter der GmbH-Geschäftsführer, und bucht diese auf einem Verrechnungskonto mit der Komplementär-GmbH. Bei der GmbH erfolgt spiegelbildlich die entgegengesetzte Buchung als Kostenerstattung. Eine Rechnungssoftware, die beide Rechtsträger sauber getrennt, aber mit einer nachvollziehbaren Verrechnungslogik abbilden kann, reduziert den manuellen Abstimmungsaufwand zwischen beiden Buchführungen erheblich.
Vergleich gängiger Rechnungsprogramme für die GmbH & Co. KG
| Anbieter | Einstiegspreis | Mehrfach-Mandantenfähigkeit | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| sevDesk Buchhaltung | ab ca. 17,90 €/Monat | Meist pro Mandant ein eigener Vertrag nötig | EÜR und USt-VA, DATEV-Export vorhanden |
| Lexware Office | ab ca. 7,90 €/Monat | Meist pro Mandant ein eigener Vertrag nötig | Optionale Lohnabrechnung |
| Fakturia FLEX One | keine Grundgebühr | Getrennte Mandanten je Rechtsträger möglich | Kein Fixkostenrisiko in der Gründungsphase |
| Fakturia Professional | 139,00 €/Monat | Getrennte Mandanten je Rechtsträger möglich | 500 Verträge inklusive, DATEV-Buchungsdatenservice mit Belegbildern |
Alle genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer und können sich beim jeweiligen Anbieter ändern – eine Prüfung der aktuellen Tarife vor der endgültigen Entscheidung ist empfehlenswert.
Kostenvergleich nach Monatsumsatz
Da bei einer GmbH & Co. KG regelmäßig zwei separate Buchführungen anfallen, sollte bei der Kostenbetrachtung berücksichtigt werden, ob für beide Rechtsträger jeweils eigene Softwarekosten entstehen. Häufig wird für die operativ tätige KG der Hauptvertrag genutzt, während die Komplementär-GmbH aufgrund ihres meist geringen eigenen Rechnungsvolumens – oft nur die Haftungsvergütung selbst – mit deutlich geringerem Aufwand mitverwaltet werden kann.
| Monatsumsatz KG | Fakturia FLEX One (1,9 %) | Fakturia Professional (fix) | sevDesk Buchhaltung |
|---|---|---|---|
| 5.000 € | 95,00 € | 139,00 € | 17,90 € |
| 7.316 € | 139,00 € | 139,00 € | 17,90 € |
| 20.000 € | 380,00 € | 139,00 € | 17,90 € |
Fakturia ist nicht nur für Abo-Geschäfte geeignet
Auch für eine GmbH & Co. KG ohne jedes Abo-Modell eignet sich Fakturia für die reguläre, einmalige Rechnungsstellung. Wer neben klassischen Einzelrechnungen zusätzlich wiederkehrende Vertragsverhältnisse abrechnet, kann beides in einem System bündeln – inklusive einer sauber nachvollziehbaren, getrennten Abbildung beider Rechtsträger dieser Hybridstruktur.