Mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung steht die nächste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns bereits amtlich fest: Zum 1. Januar 2027 steigt er von aktuell 13,90 Euro auf 14,60 Euro pro Stunde – ein Plus von gut 5 Prozent. Da die Minijob-Grenze seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt automatisch auch sie mit.
Minijob-Grenze steigt auf 633 Euro
Die aktuell bei 603 Euro liegende monatliche Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Die Kopplung an den Mindestlohn erfolgt automatisch über eine feste Formel, sodass keine gesonderte gesetzliche Einzelentscheidung für die Minijob-Grenze mehr erforderlich ist – sie ergibt sich rechnerisch direkt aus der jeweils gültigen Mindestlohnhöhe.
Maximale Wochenstundenzahl bleibt konstant
Da sowohl der Mindestlohn als auch die Minijob-Grenze im ähnlichen Verhältnis steigen, ändert sich die maximale monatliche Arbeitszeit eines Minijobbers am Mindestlohn kaum: Sowohl 2026 als auch 2027 liegt sie bei rechnerisch rund 43 Stunden im Monat. Wer bereits am Mindestlohn beschäftigt ist, kann also auch nach der Erhöhung weiterhin im bisherigen zeitlichen Umfang arbeiten, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten.
Sonderzahlungen bei der Verdienstprognose beachten
Bei der Prüfung, ob ein Minijob innerhalb der Verdienstgrenze bleibt, zählt nicht nur das laufende Monatsgehalt: Vertraglich zugesichertes oder anderweitig vorhersehbares Weihnachts- oder Urlaubsgeld muss bereits in die Verdienstprognose einbezogen werden. Wer beispielsweise 2027 monatlich 600 Euro verdient und zusätzlich mit 400 Euro Weihnachtsgeld rechnen kann, überschreitet mit insgesamt 7.600 Euro im Jahr die neue Grenze von 7.596 Euro bereits um wenige Euro.
Was Arbeitgeber jetzt prüfen sollten
Wer Minijobber beschäftigt, sollte rechtzeitig vor dem Jahreswechsel prüfen, ob bestehende Arbeitsverträge angepasst werden müssen, um die neue Verdienstgrenze weiterhin einzuhalten oder um zusätzlichen Spielraum für höhere Stundenzahlen oder Sonderzahlungen zu nutzen. Der auf dieser Seite verfügbare Gehaltsrechner berücksichtigt bereits die für 2026 geltenden Werte und wird zum Jahreswechsel entsprechend aktualisiert.