Wie buche ich eine Anzahlungsrechnung?

Bei einer Anzahlungsrechnung wird nicht die Rechnungsstellung selbst gebucht, sondern erst der tatsächliche Zahlungseingang – über die speziellen Konten „Erhaltene Anzahlungen". Bei der späteren Schlussrechnung wird die Anzahlung wieder aufgelöst und mit der Restforderung verrechnet.

Bei einer Anzahlungsrechnung erfolgt die eigentliche Buchung nicht bereits mit der Rechnungsstellung, sondern erst mit dem tatsächlichen Zahlungseingang – über die speziellen Konten für erhaltene Anzahlungen. Bei der späteren Schlussrechnung wird diese Anzahlung wieder aufgelöst und mit der verbleibenden Restforderung verrechnet.

Warum die Anzahlungsrechnung selbst zunächst nicht gebucht wird

Eine Anzahlungsrechnung ist zunächst lediglich eine Zahlungsaufforderung an den Kunden. Solange der Betrag noch nicht eingegangen ist, entsteht buchhalterisch noch keine reale Anzahlung – gebucht wird deshalb erst der tatsächliche Zahlungseingang, nicht die Rechnungsstellung selbst. Dieser Punkt wird in der Praxis häufig verwechselt und führt zu doppelten oder verfrühten Buchungen.

Ein durchgerechnetes Beispiel

📐 Beispieldaten

Gesamtauftrag: 10.000,00 € netto zzgl. 19 % USt = 11.900,00 € brutto · Vereinbarte Anzahlung: 50 % = 5.000,00 € netto zzgl. 950,00 € USt = 5.950,00 € brutto

Schritt 1: Buchung des Zahlungseingangs der Anzahlung

Sobald die Anzahlung auf dem Bankkonto eingeht, wird der Bruttobetrag auf das spezielle Konto für erhaltene Anzahlungen gebucht. Dieses Konto ist ein sogenanntes automatisches Konto, das die enthaltene Umsatzsteuer automatisch korrekt verarbeitet:

KontenrahmenSollHabenBetrag
SKR031200 Bank1718 Erhaltene Anzahlungen 19 % USt5.950,00 €
SKR041800 Bank3410 Erhaltene Anzahlungen 19 % USt5.950,00 €

Schritt 2: Buchung der Schlussrechnung

Wird nach vollständiger Leistungserbringung die Schlussrechnung über den Gesamtbetrag gestellt, geschieht buchhalterisch Folgendes: Die verbleibende Restforderung wird regulär als Erlös eingebucht, und gleichzeitig wird die bereits erhaltene Anzahlung aufgelöst und ebenfalls dem Erlöskonto gutgeschrieben.

KontenrahmenSollHabenBetrag
SKR031400 Forderungen a. L+L8400 Erlöse 19 % USt5.950,00 €
1718 Erhaltene Anzahlungen 19 % USt8400 Erlöse 19 % USt5.950,00 €
SKR041400 Forderungen a. L+L4400 Erlöse 19 % USt5.950,00 €
3410 Erhaltene Anzahlungen 19 % USt4400 Erlöse 19 % USt5.950,00 €

Zur Kontrolle: Restforderung (5.950,00 €) plus aufgelöste Anzahlung (5.950,00 €) ergeben zusammen exakt den Gesamtauftragswert von 11.900,00 € brutto – eine nützliche Gegenprobe, um Buchungsfehler frühzeitig zu erkennen.

Schritt 3: Buchung des Zahlungseingangs der Restforderung

KontenrahmenSollHabenBetrag
SKR031200 Bank1400 Forderungen a. L+L5.950,00 €
SKR041800 Bank1400 Forderungen a. L+L5.950,00 €

Rechtliche Grundlage: Sofortige Steuerpflicht der Anzahlung

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG entsteht die Umsatzsteuer auf eine Anzahlung bereits mit deren Vereinnahmung, unabhängig davon, wann die eigentliche Leistung erbracht wird. Aus diesem Grund muss die Umsatzsteuer bereits beim Zahlungseingang der Anzahlung korrekt erfasst werden, nicht erst bei Erstellung der Schlussrechnung – die automatischen Anzahlungskonten in SKR03 und SKR04 bilden genau diesen Mechanismus ab.

Unterschied zwischen Voll- und Teilanzahlung

Wird statt einer Teilanzahlung der komplette Auftragswert im Voraus angefordert und bezahlt, ändert sich am grundsätzlichen Buchungsschema nichts – lediglich der Restforderungsbetrag bei der Schlussrechnung entfällt vollständig, da die gesamte Anzahlung bereits den kompletten Bruttowert des Auftrags abdeckt. Die Auflösung der Anzahlung erfolgt dann in einem Schritt gegen das Erlöskonto, ohne dass eine zusätzliche Restforderung eingebucht werden muss.

Behandlung bei mehreren Teilanzahlungen

Werden für einen Auftrag mehrere aufeinanderfolgende Anzahlungen vereinbart, wird jeder einzelne Zahlungseingang separat auf das Anzahlungskonto gebucht. Bei der Schlussrechnung werden dann sämtliche bereits erhaltenen Anzahlungen gemeinsam aufgelöst und mit dem verbleibenden Restbetrag verrechnet – das grundlegende Buchungsprinzip bleibt dabei unabhängig von der Anzahl der vorangegangenen Teilzahlungen identisch.

Anzahlungsrechnungen im Subscription-Geschäft

Im Subscription-Kontext treten Anzahlungen seltener in klassischer Form auf, spielen aber bei individuellen Setup- oder Onboarding-Paketen mit anschließender laufender Abrechnung eine Rolle. Häufiger ist im Abo-Geschäft dagegen die Vorauszahlung eines gesamten Jahresabonnements, die buchhalterisch nicht über die Anzahlungskonten, sondern über die passive Rechnungsabgrenzung abgebildet wird – ein wichtiger konzeptioneller Unterschied.

Wichtiger Hinweis zu den Kontennummern

Die hier genannten Kontennummern entsprechen der gängigen Standardbelegung von SKR03 und SKR04, können aber je nach verwendeter Buchhaltungssoftware und Kontenrahmen-Version geringfügig abweichen. Im Zweifelsfall sollte die konkrete Buchung mit dem eigenen Steuerberater oder der eigenen Finanzbuchhaltung abgestimmt werden, insbesondere bei individuell angepassten Kontenplänen oder branchenspezifischen Erweiterungen des Standardkontenrahmens.

Häufige Fragen

Nein, gebucht wird erst der tatsächliche Zahlungseingang, nicht die reine Rechnungsstellung. Vor Zahlungseingang entsteht buchhalterisch noch keine reale Anzahlung.
Das Konto 1718 „Erhaltene Anzahlungen 19 % USt" bei einem Steuersatz von 19 Prozent, im Haben gegen das Bankkonto 1200 im Soll.
Das Anzahlungskonto wird im Soll gebucht und dem Erlöskonto im Haben gutgeschrieben, während die verbleibende Restforderung regulär als neue Forderung eingebucht wird.
Bereits mit Vereinnahmung der Anzahlung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG, unabhängig davon, wann die eigentliche Leistung tatsächlich erbracht wird.
Nein, jede Anzahlung wird einzeln auf das Anzahlungskonto gebucht, bei der Schlussrechnung werden alle bereits erhaltenen Anzahlungen gemeinsam aufgelöst und mit der Restforderung verrechnet.
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