Dauerrechnung

Eine Dauerrechnung deckt mehrere gleichartige Abrechnungszeiträume mit einem einzigen Dokument ab – etwa bei Miete, Leasing oder Wartungsverträgen mit gleichbleibendem Preis.

Eine Dauerrechnung ist eine einzelne Rechnung über Leistungen, die über einen längeren Zeitraum wiederholt und zu gleichbleibendem Preis erbracht werden. Statt für jeden Monat oder jedes Quartal ein neues Dokument auszustellen, deckt sie mehrere Abrechnungszeiträume ab. Typisch ist sie bei Miet-, Pacht-, Leasing- und Wartungsverträgen.

Was eine Dauerrechnung ausmacht

Das Umsatzsteuerrecht kennt den Begriff nicht als eigenen Rechnungstyp. Eine Dauerrechnung ist rechtlich eine ganz normale Rechnung, die lediglich mehrere gleichartige Leistungszeiträume zusammenfasst. Besondere gesetzliche Zusatzanforderungen gibt es deshalb nicht: Es gelten die üblichen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG, wie sie auch die FAQ zu den Pflichtangaben zusammenfasst. Der Leistungsempfänger kann mit ihr, sofern sie inhaltlich ordnungsgemäß ist, den Vorsteuerabzug geltend machen, ohne dass für jede Periode eine eigene Rechnung vorliegen muss.

Typische Anwendungsfälle

Eingesetzt wird die Dauerrechnung bei Dauerschuldverhältnissen mit unverändertem Entgelt, etwa bei der Vermietung von Gewerbeflächen, bei Leasingraten oder bei Wartungs- und Servicepauschalen. Überall dort würde sonst jeden Monat ein identisches Dokument entstehen, das keinerlei neue Informationen enthält.

Kennzeichnung und Gültigkeitszeitraum

In der Praxis hat sich durchgesetzt, das Dokument ausdrücklich als „Dauerrechnung im Sinne des § 14 UStG" zu bezeichnen und den Zeitraum anzugeben, für den es gilt. Beides ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, schafft aber Klarheit gegenüber Empfänger und Finanzamt. Üblich ist ein Kalenderjahr, sodass jährlich eine neue Dauerrechnung ausgestellt wird. Auf dem Dokument sollten zudem der Betrag je Abrechnungsperiode, der Steuersatz und der darauf entfallende Steuerbetrag klar erkennbar sein.

Ein Rechenbeispiel

📐 Beispieldaten

Wartungsvertrag, Gültigkeit 1. Januar bis 31. Dezember: monatlich 150,00 € netto + 28,50 € USt (19 %) = 178,50 € brutto · für zwölf Monate ergeben sich insgesamt 1.800,00 € netto, 342,00 € Umsatzsteuer und 2.142,00 € brutto

Ein Dokument genügt für das gesamte Jahr, solange sich an den Rahmendaten nichts ändert.

Wann eine neue Dauerrechnung nötig wird

Die Dauerrechnung gilt nur, solange die in ihr enthaltenen Angaben zutreffen. Ändern sich der Betrag, der Steuersatz oder der Leistungsumfang, etwa durch eine Indexanpassung der Miete, muss eine neue Dauerrechnung ausgestellt werden. Für bereits fehlerhafte Angaben gelten die Regeln zur Rechnungskorrektur.

Der Vertrag als Dauerrechnung

Enthält ein Dauerschuldverhältnis, etwa ein Mietvertrag, bereits alle für eine Rechnung erforderlichen Angaben, kann der Vertrag selbst als Dauerrechnung dienen. Das ist bequem, wird aber schnell problematisch, wenn Angaben fehlen oder sich im Laufe der Zeit ändern. Viele Unternehmen stellen deshalb zusätzlich zum Vertrag eine eigene, klar gekennzeichnete Dauerrechnung aus.

Abgrenzung zum Recurring Billing

Die Dauerrechnung ist nicht dasselbe wie Recurring Billing. Beim Recurring Billing entsteht zu jedem Abrechnungszeitpunkt automatisch eine neue, eigenständige Rechnung auf Basis des hinterlegten Vertrags. Das ist bei wechselnden Beträgen, Tarifwechseln oder nutzungsbasierten Modellen die flexiblere Lösung, wie auch die FAQ zur Software für Dauerrechnungen erläutert. Die Dauerrechnung eignet sich dagegen für starre Konditionen. Die Abrechnungsrhythmen selbst beschreibt der Abrechnungszyklus.

Dauerrechnung und E-Rechnung

Im inländischen B2B-Geschäft gelten die Vorgaben zur E-Rechnung auch für Dauerrechnungen: Nach Ablauf der Übergangsfristen muss sie in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD ausgestellt werden. Nach verbreiteter Auslegung genügt dafür eine einmalige E-Rechnung, die dann für den gesamten Zeitraum gilt. Einzelheiten, etwa bei bestehenden Verträgen, sollten im Zweifel mit dem Steuerberater geklärt werden.

Häufige Fragen

Inhaltlich gibt es keinen: Eine Dauerrechnung ist eine normale Rechnung mit allen Pflichtangaben. Sie deckt lediglich mehrere gleichartige Abrechnungszeiträume ab, statt für jeden Zeitraum ein eigenes Dokument zu erzeugen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht. In der Praxis hat sich aber der Vermerk „Dauerrechnung im Sinne des § 14 UStG" samt Angabe des Gültigkeitszeitraums bewährt.
Immer dann, wenn sich Betrag, Steuersatz oder Leistungsumfang ändern, beispielsweise durch eine Indexanpassung. Üblich ist außerdem eine neue Dauerrechnung je Kalenderjahr.
Nur bei dauerhaft unverändertem Preis. Bei Tarifwechseln, nutzungsbasierter Abrechnung oder schwankenden Beträgen ist automatisiertes Recurring Billing mit einer eigenen Rechnung je Zeitraum die praktikablere Lösung.

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