One-Stop-Shop (OSS)

Mit dem OSS melden Sie die Umsatzsteuer auf Verkäufe an EU-Privatkunden zentral beim Bundeszentralamt für Steuern.

Der One-Stop-Shop (OSS) ist ein Verfahren, mit dem Unternehmer die Umsatzsteuer auf Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Staaten zentral in ihrem Heimatland erklären und abführen, statt sich in jedem Land zu registrieren.

Warum es den OSS gibt

Seit dem 1. Juli 2021 gilt bei vielen Verkäufen an EU-Privatkunden das Bestimmungslandprinzip: Die Umsatzsteuer richtet sich nach dem Land des Kunden. Ohne OSS müsste sich ein Anbieter in jedem Land, in das er verkauft, steuerlich registrieren. Mit dem Verfahren genügt eine Registrierung in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Hintergründe beschreibt der Ratgeber OSS-Verfahren.

Für wen und ab wann

Betroffen sind Unternehmer, die an Privatkunden in anderen EU-Ländern Waren versenden oder bestimmte Dienstleistungen erbringen, etwa digitale Leistungen wie Software, Hosting oder Streaming. Bis zu einer Gesamtgrenze von 10.000 Euro netto pro Jahr für alle EU-Länder zusammen darf weiter mit deutscher Umsatzsteuer abgerechnet werden. Wird die Schwelle überschritten, gilt der Steuersatz des Bestimmungslandes. Die Teilnahme am OSS ist freiwillig, und wer es nicht nutzt, muss sich in den Zielländern registrieren.

Ablauf und Meldung

  • Registrierung für das Unionsregime im BZSt-Online-Portal.
  • Rechnungen und Buchhaltung mit dem Steuersatz des jeweiligen Landes führen.
  • Vierteljährliche OSS-Erklärung mit Umsätzen je Land und Steuersatz, die Steuer wird mit der Meldung gezahlt.

Fristen und Einzelheiten sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären, da sich Regelungen ändern können, siehe auch die News Jahressteuergesetz 2026.

Abgrenzung zu Reverse Charge

Bei Verkäufen an Unternehmen in der EU kommt in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren zum Einsatz, nicht der OSS. Der Kunde muss dazu eine gültige USt-IdNr. haben, die Sie mit dem USt-ID-Prüfer kontrollieren können. Ein Überblick steht im Ratgeber Rechnung ins Ausland.

OSS im Abo-Geschäft

Abo-Anbieter mit digitalen Leistungen an EU-Privatkunden trifft der OSS früh. Jede Rechnung braucht den richtigen Satz, und die Meldung benötigt eine Auswertung nach Land. Fakturia unterstützt die Zielland-Besteuerung und hilft bei der Meldung der Umsätze über das One-Stop-Shop-Verfahren durch entsprechende Reports. Die Einrichtung für Ihre Länder klären Sie im Beratungsgespräch.

Häufige Fragen

Ein Verfahren, mit dem Unternehmer die Umsatzsteuer auf Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Staaten zentral beim BZSt erklären und zahlen.
Wenn die Umsätze an EU-Privatkunden die Grenze von 10.000 Euro netto pro Jahr überschreiten, gilt der Steuersatz des Bestimmungslandes.
Nein, sie ist freiwillig. Wer sie nicht nutzt, muss sich in jedem Zielland steuerlich registrieren.
In der Regel nicht. Bei Geschäften mit Unternehmen in der EU kommt meist das Reverse-Charge-Verfahren zum Einsatz.

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