SEPA-Firmenlastschrift (B2B)

Die SEPA-Firmenlastschrift ist nur zwischen Unternehmen möglich und bietet mehr Sicherheit gegen Rückbuchungen.

Die SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business-to-Business Direct Debit, kurz B2B-Lastschrift) ist ein Lastschriftverfahren ausschließlich für Zahlungen zwischen Unternehmen. Sie ist weniger flexibel für den Zahler, aber sicherer für den Einzieher.

Unterschiede zur Basis-Lastschrift

Die SEPA-Basis-Lastschrift gibt dem Zahler bis zu acht Wochen nach Belastung die Möglichkeit, die Zahlung ohne Angabe von Gründen zurückzuholen. Bei der Firmenlastschrift entfällt diese Frist. Das senkt für den Gläubiger das Risiko einer Rückbuchung deutlich, siehe Rücklastschrift.

Mandat und Bankbestätigung

Grundlage ist ein eigenes Firmenlastschrift-Mandat, siehe SEPA-Mandat. Der Zahler muss das Mandat seiner Bank mitteilen, die es registriert. Erst dann werden Einzüge eingelöst. Zieht ein Gläubiger ohne bei der Bank hinterlegtes Mandat ein, wird die Lastschrift abgelehnt. Das erfordert bei der Einrichtung etwas mehr Aufwand als bei der Basis-Lastschrift.

Wann sie sich lohnt

  • Bei B2B-Abos mit höheren Rechnungsbeträgen.
  • Bei Kunden, die regelmäßig zahlen und sich auf einen festen Einzug einlassen.
  • Wenn Sie Rückbuchungen und Zahlungsausfälle vermeiden möchten.

Wichtig: Sie gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Für gemischte Kundengruppen brauchen Sie beide Verfahren.

Vorabankündigung und Fristen

Auch bei der Firmenlastschrift sollten Sie den Einzug ankündigen. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) kann vertraglich verkürzt werden, siehe Vorabankündigung. Die Details der Fristen sollten Sie mit Ihrer Bank abstimmen. Über Zahlungsarten insgesamt informiert der Ratgeber Zahlungsarten im Abo.

Firmenlastschrift in Fakturia

Fakturia unterstützt Lastschriften über die Hausbank oder über Zahlungsdienstleister wie Stripe, Adyen, Unzer und PayPal. Ob die Firmenlastschrift in Ihrem Aufbau möglich ist, hängt von Bank oder Dienstleister ab. Das klären Sie am besten im Beratungsgespräch.

Häufige Fragen

Bei der Firmenlastschrift gibt es keine achtwöchige Rückgabefrist ohne Gründe, und sie ist nur zwischen Unternehmen möglich.
Ja. Das Firmenlastschrift-Mandat muss der Bank des Zahlers vorliegen.
Nein. Sie ist ausschließlich für Zahlungen zwischen Unternehmen vorgesehen.
Nicht ganz. Zum Beispiel bei fehlender Deckung kann eine Lastschrift weiterhin platzen.

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