Der Vorsteuerabzug erlaubt es Unternehmern, die Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen oder sich erstatten zu lassen. Rechtsgrundlage ist § 15 UStG.
Wie der Vorsteuerabzug funktioniert
Ein Unternehmer schuldet dem Finanzamt die Umsatzsteuer auf seine Verkäufe. Zahlt er selbst Umsatzsteuer auf Einkäufe für sein Unternehmen, darf er diese als Vorsteuer abziehen. Zahllast = Umsatzsteuer minus Vorsteuer. Ist die Vorsteuer höher, entsteht ein Erstattungsanspruch. Beides wird in der Umsatzsteuer-Voranmeldung erklärt, siehe Ratgeber Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Voraussetzungen
- Der Rechnungsempfänger ist Unternehmer, und die Leistung wurde für sein Unternehmen bezogen.
- Die Leistung wurde ausgeführt.
- Es liegt eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben vor.
Fehlen Angaben wie Leistungszeitraum, Steuernummer oder Rechnungsnummer, kann der Abzug gefährdet sein. Der Beitrag Vorsteuerabzug: Voraussetzungen und Ausschluss geht darauf im Detail ein.
Wann der Abzug ausgeschlossen ist
Keinen Vorsteuerabzug haben unter anderem Kleinunternehmer und Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze erzielen, etwa viele Ärzte oder Vermieter von Wohnraum. Bestimmte Ausgaben sind ganz oder teilweise vom Abzug ausgenommen, zum Beispiel einzelne Aufwendungen mit privatem Bezug. Bei gemischter Nutzung ist die Vorsteuer aufzuteilen. Lassen Sie solche Fälle von Ihrem Steuerberater prüfen.
Vorsteuer bei Reverse Charge und im Ausland
Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet der Empfänger die Umsatzsteuer selbst und kann sie in der Regel zugleich als Vorsteuer abziehen. Bei innergemeinschaftlichen Umsätzen kommen weitere Pflichten hinzu, siehe innergemeinschaftliche Lieferung.
Auswirkungen auf SaaS und Abo-Anbieter
Abo-Anbieter mit Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen haben laufende Eingangsrechnungen, etwa für Hosting, Software und Zahlungsdienstleister. Ein sauberer Prozess für Eingangsrechnungen sichert den Abzug. Fakturia unterstützt auf der Ausgangsseite ZUGFeRD und XRechnung, damit Ihre Kunden ihren Vorsteuerabzug sicher geltend machen können. Wie Sie Ausgangs- und Eingangsseite zusammenbringen, besprechen Sie im Beratungsgespräch.