Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Kleinunternehmer erheben keine Umsatzsteuer. Welche Grenzen gelten, was auf die Rechnung muss und wann der Wechsel zur Regelbesteuerung ansteht.

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmer mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuer. Sie stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus, können dafür aber keine Vorsteuer abziehen.

Umsatzgrenzen

Seit dem 1. Januar 2025 gilt als Kleinunternehmer, wer im Vorjahr einen Umsatz von höchstens 25.000 Euro hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht überschreitet. Wird die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Befreiung ab diesem Umsatz. Frühere Umsätze des Jahres bleiben umsatzsteuerfrei. Maßgeblich ist der Umsatz nach § 19 UStG; die Details prüft Ihr Steuerberater.

Was auf die Rechnung gehört

Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und geben einen Hinweis auf die Steuerbefreiung an, etwa „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Weisen sie dennoch Umsatzsteuer aus, schulden sie diese dem Finanzamt (§ 14c UStG). Die übrigen Pflichtangaben bleiben bestehen. Hinweise und Formulierungen finden Sie im Ratgeber Kleinunternehmerregelung auf der Rechnung.

Vor- und Nachteile

  • Vorteil: weniger Aufwand und niedrigere Endpreise für Privatkunden.
  • Nachteil: kein Vorsteuerabzug. Bei hohen Investitionen oder vielen B2B-Kunden kann das teuer sein.

Wer verzichtet (Option zur Regelbesteuerung), ist daran für mindestens fünf Kalenderjahre gebunden.

Kleinunternehmer und E-Rechnung

Auch Kleinunternehmer sind beim Thema E-Rechnung betroffen: Den Empfang müssen sie seit 2025 ermöglichen. Die Pflicht zum Versand ist für sie nicht vorgesehen. Details bündelt das Thema XRechnung und ZUGFeRD. Ob die Regelung für Sie passt, prüfen Sie mit dem Kleinunternehmer-Check. Zur Abgrenzung zum Kleingewerbe siehe den Ratgeber Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer.

Wenn das Geschäft wächst

Gerade bei Abo-Modellen wachsen Umsätze schnell über die Grenzen. Dann müssen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen, und auch Kunden im Ausland bringen neue Pflichten, etwa beim Reverse-Charge-Verfahren. Fakturia erstellt Rechnungen mit Umsatzsteuer, unterstützt Reverse Charge und bietet einen DATEV-Export. Wann sich der Wechsel lohnt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater und im Beratungsgespräch.

Häufige Fragen

25.000 Euro im Vorjahr und voraussichtlich 100.000 Euro im laufenden Jahr, jeweils nach § 19 UStG.
Kein Umsatzsteuerausweis und ein Hinweis auf die Befreiung nach § 19 UStG, dazu die übrigen Pflichtangaben.
Nein. Der Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen. Wer ihn braucht, kann zur Regelbesteuerung optieren.
Der Verzicht bindet für mindestens fünf Kalenderjahre.

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