Während sich die deutsche E-Rechnungspflicht bislang ausschließlich auf inländische B2B-Umsätze bezieht, arbeitet die EU parallel an einem deutlich weiterreichenden Reformpaket: „VAT in the Digital Age" (ViDA), das die elektronische Rechnungsstellung und Umsatzsteuermeldung für grenzüberschreitende Geschäfte EU-weit vereinheitlichen soll.

Drei Säulen des Reformpakets

Das am 11. März 2025 endgültig verabschiedete ViDA-Paket gliedert sich in drei Bereiche: digitale Meldepflichten für grenzüberschreitende Transaktionen, eine einheitliche Umsatzsteuer-Registrierung innerhalb der EU sowie neue Regeln für die Plattformwirtschaft, etwa bei kurzzeitigen Vermietungen oder Personenbeförderungsdiensten über Online-Plattformen.

Der mehrstufige Zeitplan bis 2030

Die Umsetzung erfolgt in mehreren Etappen: Zum 1. Januar 2027 wird das bestehende One-Stop-Shop-Verfahren auf Strom-, Gas- und Wärmelieferungen ausgeweitet. Zum 1. Juli 2028 folgt eine einheitliche Umsatzsteuer-Registrierung für nahezu alle B2C-Lieferungen innerhalb der EU sowie eine verpflichtende Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens. Der zentrale Meilenstein ist schließlich der 1. Juli 2030: Ab diesem Datum wird eine verpflichtende elektronische Rechnungsstellung mit Echtzeit-Meldepflicht für grenzüberschreitende B2B-Umsätze innerhalb der gesamten EU eingeführt.

Aktueller Umsetzungsstand 2026

Für das laufende Jahr sieht das ViDA-Arbeitsprogramm der EU-Kommission konkrete technische Vorarbeiten vor: Ein einheitlicher EU-Standard für die elektronische Rechnungsstellung soll im zweiten Quartal 2026 veröffentlicht werden, ergänzt um Durchführungsverordnungen zum zentralen Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem VIES im dritten Quartal 2026 und im ersten Quartal 2027.

Unterschied zur deutschen Inlandspflicht

Wichtig für die Einordnung: Die bereits bestehende deutsche E-Rechnungspflicht betrifft ausschließlich inländische B2B-Umsätze zwischen deutschen Unternehmen. ViDA zielt dagegen speziell auf grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU ab und wird die nationalen Regelungen langfristig ergänzen, ohne sie kurzfristig zu ersetzen.

Warum sich frühzeitige Vorbereitung lohnt

Unternehmen mit regelmäßigem EU-Auslandsgeschäft sollten die technische und organisatorische Umsetzungsfähigkeit für strukturierte, EU-weit einheitliche E-Rechnungsformate frühzeitig mitdenken, auch wenn die verpflichtende Umsetzung für die meisten grenzüberschreitenden Fälle erst 2030 greift. Wer die entsprechenden Systeme ohnehin bereits für die deutsche Inlandspflicht aufbaut, profitiert langfristig von einer weitgehend kompatiblen technischen Grundlage.