Der Rechtsform-Vergleichsrechner zeigt anhand Ihres geschätzten Jahresgewinns, wie sich die steuerliche Belastung zwischen einem Einzelunternehmen bzw. einer Personengesellschaft und einer GmbH unterscheidet – inklusive des oft unterschätzten Unterschieds zwischen thesaurierten und ausgeschütteten GmbH-Gewinnen. Die Berechnung erfolgt vollständig lokal in Ihrem Browser auf Basis des Einkommensteuertarifs 2026.
Was der Rechner berechnet und was nicht
Der Rechner vergleicht die laufende Steuerbelastung auf den Jahresgewinn zwischen einem Einzelunternehmen bzw. einer Personengesellschaft (Besteuerung über die persönliche Einkommensteuer) und einer GmbH (Besteuerung über Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer). Er berücksichtigt dabei den tatsächlichen, progressiven Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG sowie bei der GmbH sowohl den Fall, dass Gewinne im Unternehmen verbleiben (thesauriert), als auch den Fall einer vollständigen Ausschüttung an die Gesellschafter.
Warum die GmbH bei thesaurierten Gewinnen oft günstiger ist
Ein zentrales, oft unterschätztes Ergebnis: Solange Gewinne im Unternehmen verbleiben und nicht ausgeschüttet werden, bleibt die Gesamtbelastung einer GmbH konstant bei rund 30 Prozent, unabhängig von der Gewinnhöhe – während die Einkommensteuer bei einem Einzelunternehmen mit steigendem Gewinn progressiv bis auf 42 bzw. 45 Prozent ansteigt. Bei höheren, im Unternehmen verbleibenden Gewinnen kann die GmbH deshalb steuerlich vorteilhaft sein. Wird der Gewinn dagegen vollständig ausgeschüttet, kommt zusätzlich die Abgeltungssteuer auf die Ausschüttung hinzu, wodurch die Gesamtbelastung in den meisten Fällen wieder über der eines Einzelunternehmens liegt.
Die Gewerbesteuer-Anrechnung nach § 35 EStG
Einzelunternehmer und Personengesellschaften können die gezahlte Gewerbesteuer bis zum 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer anrechnen lassen. Bei den in Deutschland üblichen Hebesätzen bis etwa 400 Prozent wird die Gewerbesteuer dadurch faktisch weitgehend neutralisiert. Freiberufler zahlen ohnehin keine Gewerbesteuer, da sie kein Gewerbe im Sinne des § 15 EStG betreiben.
Haftung und Gründungskosten: Die andere Seite der Entscheidung
Die Rechtsformwahl sollte niemals allein nach der Steuerlast getroffen werden. Ein Einzelunternehmen oder eine GbR lassen sich ohne Startkapital und ohne Notar gründen, haften dafür aber unbeschränkt mit dem gesamten Privatvermögen. Eine GmbH erfordert dagegen 25.000 Euro Stammkapital sowie eine notarielle Beurkundung, beschränkt die Haftung im Gegenzug aber grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen. Die UG (haftungsbeschränkt) bietet als Alternative eine Haftungsbeschränkung bereits ab einem Euro Stammkapital, verpflichtet dafür aber zur Bildung einer Kapitalrücklage aus künftigen Gewinnen.
Vereinfachungen dieses Rechners
Der Rechner geht von einer alleinstehenden Person ohne Ehegattensplitting sowie ohne weitere Einkunftsquellen aus und berücksichtigt weder Kirchensteuer noch das optionale Teileinkünfteverfahren bei größeren GmbH-Beteiligungen. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung, sondern liefert eine erste, überschlägige Orientierung für das Gespräch mit dem eigenen Steuerberater.