Wie bucht man eine geleistete Anzahlung an einen Lieferanten?

Zahlt ein Unternehmen selbst eine Anzahlung an einen Lieferanten, wird diese zunächst als eigenständige Forderung aktiviert – die Spiegelseite der bereits behandelten, an eigene Kunden gestellten Anzahlungsrechnung.

Nicht nur Unternehmen, die selbst Anzahlungen von ihren Kunden erhalten, müssen diese korrekt verbuchen – auch die umgekehrte Situation kommt regelmäßig vor: Ein Unternehmen leistet selbst eine Anzahlung an einen Lieferanten, etwa bei der Bestellung von Maschinen oder größeren Warenmengen mit langer Lieferzeit.

Geleistete Anzahlung als eigenständiger Bilanzposten

Anders als bei einer regulären Wareneinkaufsrechnung, bei der Wareneingang und Zahlung zeitlich zusammenfallen, entsteht bei einer geleisteten Anzahlung zunächst eine Forderung gegenüber dem Lieferanten – schließlich wurde bereits gezahlt, obwohl die eigentliche Lieferung oder Leistung noch aussteht. Diese Forderung wird auf einem eigenen Aktivkonto für geleistete Anzahlungen erfasst, getrennt von den regulären Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Vorsteuerabzug bereits bei Zahlung möglich

Liegt eine ordnungsgemäße Rechnung des Lieferanten mit gesondertem Umsatzsteuerausweis vor, kann die in der Anzahlung enthaltene Vorsteuer bereits zum Zeitpunkt der Zahlung geltend gemacht werden – nicht erst bei Erhalt der eigentlichen Ware oder Leistung. Diese Regelung spiegelt die bereits behandelte Anzahlungsrechnung aus Sicht des Rechnungsstellers, bei der die Umsatzsteuer ebenfalls bereits mit Zahlungseingang entsteht.

Ein Rechenbeispiel

📐 Beispieldaten

Anzahlung auf eine Bestellung: 5.000,00 € netto + 950,00 € USt (19 %) = 5.950,00 € brutto

Buchung der geleisteten Anzahlung

KontenrahmenSollHabenBetrag
SKR031180 Geleistete Anzahlungen (5.000,00 €) / 1576 Vorsteuer 19 % (950,00 €)1200 Bank5.950,00 €
SKR041518 Geleistete Anzahlungen (5.000,00 €) / 1406 Vorsteuer 19 % (950,00 €)1800 Bank5.950,00 €

Verrechnung bei Erhalt der Schlussrechnung

Liefert der Lieferant später die bestellte Ware oder erbringt die Leistung, stellt er eine Schlussrechnung über den vollständigen Betrag, in der die bereits geleistete Anzahlung offen ausgewiesen und abgezogen wird. Buchhalterisch wird zu diesem Zeitpunkt der eigentliche Wareneingang oder Aufwand in voller Höhe erfasst, während die zuvor aktivierte Anzahlungsforderung gegen den fälligen Restbetrag verrechnet wird – im Ergebnis bleibt nur der noch offene Restbetrag als tatsächliche Zahlung übrig.

Was bei einer Nichtlieferung passiert

Liefert der Lieferant die bestellte Ware am Ende doch nicht, etwa wegen Insolvenz, bleibt die geleistete Anzahlung als Forderung in den Büchern stehen, bis sie entweder zurückerstattet wird oder als Forderungsausfall abgeschrieben werden muss. Aus diesem Grund lohnt sich bei größeren Anzahlungen an neue oder wirtschaftlich unsichere Lieferanten stets eine sorgfältige Bonitätsprüfung vor der Zahlung.

Wichtiger Hinweis zu den Kontennummern

Die hier genannten Kontennummern entsprechen der gängigen Standardbelegung von SKR03 und SKR04, können aber je nach verwendeter Buchhaltungssoftware und Kontenrahmen-Version geringfügig abweichen. Im Zweifelsfall sollte die konkrete Buchung mit dem eigenen Steuerberater oder der eigenen Finanzbuchhaltung abgestimmt werden.

Abgrenzung zur regulären Vorkasse ohne aktivierte Forderung

Bei kleineren, kurzfristigen Vorauszahlungen an etablierte Lieferanten verzichten manche Unternehmen aus Praktikabilitätsgründen auf eine gesonderte Aktivierung und buchen stattdessen direkt auf ein Verrechnungskonto, das zeitnah mit der folgenden Rechnung ausgeglichen wird. Bei größeren Beträgen oder längeren Lieferzeiten empfiehlt sich dagegen stets die saubere Erfassung als eigenständige Forderung, um jederzeit einen genauen Überblick über offene Anzahlungen zu behalten.

Häufige Fragen

Ja, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung des Lieferanten mit gesondertem Umsatzsteuerausweis vorliegt, kann die Vorsteuer bereits zum Zeitpunkt der Zahlung geltend gemacht werden, nicht erst bei Erhalt der Ware.
Auf ein eigenes Aktivkonto für geleistete Anzahlungen, getrennt von den regulären Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, da zunächst eine Forderung gegenüber dem Lieferanten entsteht.
Der volle Wareneingang oder Aufwand wird erfasst, während die zuvor aktivierte Anzahlung gegen den fälligen Restbetrag verrechnet wird. Es bleibt nur noch der offene Restbetrag zu zahlen.
Die Anzahlung bleibt als Forderung bestehen, bis sie zurückerstattet oder als Forderungsausfall abgeschrieben werden muss. Bei unsicheren Lieferanten sollte deshalb vor größeren Anzahlungen eine Bonitätsprüfung erfolgen.
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