Bonitätsprüfung

Die Bonitätsprüfung schätzt die Zahlungsfähigkeit eines Kunden ein. Wann sie sinnvoll ist und was Datenschutz verlangt.

Eine Bonitätsprüfung ist die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit eines Kunden, bevor ein Unternehmen auf Rechnung leistet oder eine Lastschrift einräumt.

Warum Unternehmen prüfen

Bei Zahlung auf Rechnung oder per Lastschrift trägt der Anbieter das Ausfallrisiko. Eine Prüfung soll Forderungsausfälle verringern. Sie ist vor allem dort verbreitet, wo hohe Beträge anfallen oder Leistungen vorab erbracht werden.

Quellen

Informationen stammen von Auskunfteien wie SCHUFA oder Creditreform sowie aus eigenen Erfahrungen mit dem Kunden. Bei Geschäftskunden fließen auch Handelsregisterdaten und Jahresabschlüsse ein. Das Ergebnis ist häufig ein Score oder eine Ampel, aus dem sich ableitet, welche Zahlungsarten angeboten werden.

Datenschutz

Personenbezogene Daten dürfen nur im Rahmen der DSGVO verarbeitet werden. In der Regel stützen Unternehmen die Prüfung auf ein berechtigtes Interesse, wenn sie in Vorleistung gehen. Kunden müssen darüber informiert werden, etwa in der Datenschutzerklärung. Bei automatisierten Entscheidungen bestehen zusätzliche Anforderungen. Klären Sie das Vorgehen mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Bezug zu Zahlungsarten

Das Ergebnis steuert, ob Sie SEPA-Lastschrift, Kauf auf Rechnung oder nur Vorkasse anbieten. Ein Lastschrifteinzug erfordert ein SEPA-Mandat, schützt aber nicht vor einer Rücklastschrift. Ein höheres Risiko lässt sich über Anzahlungen oder kürzere Zahlungsziele begrenzen.

Praxistipps

  • Prüfen Sie Neukunden mit hohem Auftragswert, nicht pauschal jeden Kunden.
  • Dokumentieren Sie den Zweck und die Rechtsgrundlage.
  • Kombinieren Sie die Prüfung mit einem klaren Mahnprozess.

Häufige Fragen

Nur, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, etwa bei einer Vorleistung, und die Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Eine pauschale Prüfung ohne Anlass ist kritisch zu sehen.
Ein Zahlenwert oder eine Einstufung, die aus Daten einer Auskunftei errechnet wird und die Wahrscheinlichkeit einer Zahlung einschätzt. Er ist eine Prognose, keine Gewissheit.
Ja, nach der DSGVO bestehen Informationspflichten, die Sie in der Datenschutzerklärung umsetzen.
Nein. Lastschriften können zurückgegeben werden, auch wenn ein Mandat vorliegt. Die Prüfung der Bonität bleibt deshalb sinnvoll.

Verwandte Begriffe