Zahlungsziel und Fälligkeit

Das Zahlungsziel nennt die Frist, bis zu der eine Rechnung bezahlt sein soll. Die Fälligkeit bestimmt, ab wann Sie Zahlung verlangen können.

Das Zahlungsziel ist die Frist, die ein Lieferant dem Kunden zur Bezahlung einer Rechnung einräumt, etwa 14 oder 30 Tage. Fälligkeit bedeutet, dass der Gläubiger die Zahlung verlangen kann.

Fälligkeit und Zahlungsziel

Ohne Vereinbarung ist eine Forderung nach § 271 BGB sofort fällig. Üblich ist aber ein Zahlungsziel auf der Rechnung, zum Beispiel „zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug“ oder ein konkretes Datum. Das Zahlungsziel schiebt die Fälligkeit hinaus. Erst danach kann der Schuldner in Verzug geraten, siehe Verzugszinsen.

Welche Fristen üblich sind

Gängig sind 7, 14, 30 oder 60 Tage. Im Geschäftsverkehr soll ein Zahlungsziel nach der gesetzlichen Wertung nur ausdrücklich vereinbart werden und im Regelfall 60 Tage nicht überschreiten. Welche Frist zu welchem Kunden passt, zeigt der Ratgeber Zahlungsziele setzen, das Datum berechnet der Zahlungsziel-Rechner.

Wie das Fälligkeitsdatum entsteht

Das Zahlungsziel beginnt in der Regel mit dem Rechnungsdatum oder dem Zugang der Rechnung. Wer klar sein will, nennt auf der Rechnung ein festes Fälligkeitsdatum statt nur „30 Tage“. Das vermeidet Streit darüber, wann die Frist zu laufen begann. Bei E-Mail-Versand zählt der Zugang beim Kunden.

Zahlungsziel, Skonto und Mahnung

Das Zahlungsziel hängt eng mit weiteren Begriffen zusammen. Ein Skonto belohnt Zahlung vor Ablauf. Nach Fälligkeit folgen in der Regel Zahlungserinnerung und Mahnung, siehe Dunning-Management. Manche Anbieter räumen noch eine Kulanzfrist ein, bevor sie Maßnahmen ergreifen. Überfällige Posten zeigt die Offene-Posten-Liste.

Im Abo-Geschäft

Bei Abos wird die Fälligkeit oft über den Abrechnungszyklus und die Zahlungsart bestimmt. Bei SEPA-Lastschrift wird der Betrag zum Fälligkeitstag eingezogen, beachten Sie dabei die Vorabankündigung. Fakturia startet das mehrstufige Mahnwesen für in Fakturia erstellte Rechnungen. Wie Sie Zahlungsziele am besten setzen, besprechen Sie im Beratungsgespräch.

Häufige Fragen

Die Fälligkeit ist der Zeitpunkt, ab dem Zahlung verlangt werden kann. Das Zahlungsziel ist die vereinbarte Frist, die diesen Zeitpunkt festlegt.
Rechtlich zählt die Vereinbarung. Im Geschäftsverkehr gelten Fristen über 60 Tage nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart und für den Gläubiger nicht grob nachteilig sind.
Dann ist die Forderung nach § 271 BGB sofort fällig. Verzug kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eintreten.
Meist ja, wenn es so vereinbart ist. Sinnvoll ist ein festes Fälligkeitsdatum auf der Rechnung.

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