Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine europaweit eindeutige Kennung, mit der Unternehmen im grenzüberschreitenden Geschäft innerhalb der EU steuerlich identifiziert werden.
Aufbau und Vergabe
Die deutsche USt-IdNr. besteht aus dem Länderkürzel DE und neun Ziffern. Sie wird auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach § 27a UStG vergeben. Andere EU-Länder haben eigene Formate, etwa ATU und acht Ziffern in Österreich. Sie ist nicht mit der Steuernummer identisch, die das örtliche Finanzamt vergibt.
Pflichtangabe auf der Rechnung
Auf Rechnungen muss der leistende Unternehmer entweder seine Steuernummer oder seine USt-IdNr. angeben, siehe Pflichtangaben. Bei Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten ist sie unverzichtbar. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und bei Fällen, in denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, sind außerdem die USt-IdNr. des Leistenden und des Empfängers anzugeben, siehe Reverse-Charge-Verfahren.
Prüfung der Nummer
Ob die Nummer eines Kunden gültig ist, lässt sich über das EU-System VIES oder über die qualifizierte Bestätigungsabfrage des BZSt prüfen. Letztere bestätigt zusätzlich Name und Anschrift und liefert einen Nachweis. Dokumentieren Sie die Prüfung, denn sie schützt bei steuerfreien EU-Umsätzen.
Bedeutung für Abo-Geschäft und Meldungen
Wer digitale Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten erbringt, benötigt die USt-IdNr. des Kunden für die Rechnung. Sie bildet zudem die Grundlage für die Zusammenfassende Meldung. Bei Verbrauchern kommt häufig das One-Stop-Shop-Verfahren ins Spiel.
Praxistipps
- Erfassen Sie die USt-IdNr. des Kunden schon bei der Anlage und prüfen Sie sie.
- Aktualisieren Sie Prüfungen regelmäßig, da Nummern ihre Gültigkeit verlieren können.
- Achten Sie darauf, dass die Nummer korrekt auf der Rechnung erscheint.