Die Bundesregierung will die Einkommensteuer ab 2027 spürbar senken. Das Kabinett hat den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 am 2. September 2026 beschlossen, der Bundestag hat ihn am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet. Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer mit Mitarbeitenden lohnt sich schon jetzt ein Blick auf die geplanten Änderungen.

Die wichtigsten Punkte im Entwurf

  • Grundfreibetrag: steigt auf 12.564 Euro im Jahr 2027 (plus 216 Euro) und auf 12.900 Euro im Jahr 2028.
  • Tarif: Der Verlauf soll zwischen 17.800 und 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen etwas abgeflacht werden.
  • Kindergeld: 267 Euro pro Kind und Monat ab 2027, 272 Euro ab 2028 (bisher 259 Euro). Der Kinderfreibetrag steigt ebenfalls.
  • Reichensteuersatz: Laut Entwurf 45 % ab 250.000 Euro und 47 % ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: steigt von 1.230 auf 1.430 Euro.
  • Sonn- und Feiertagszuschläge: Der steuerfreie Stundenlohn als Berechnungsgrundlage steigt von 50 auf 75 Euro.

Die Bundesregierung beziffert die Entlastung auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr, wirksam ab 2027 und voll ab 2028.

Beispiel der Bundesregierung

Eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen soll ab 2028 mehr als 600 Euro pro Jahr sparen.

Was Unternehmer besonders betrifft

Handwerkerleistungen: Der Steuerabzug für Handwerkerleistungen im Privathaushalt soll von 20 auf 15 % sinken, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro. Wer Privatkunden bedient, merkt das womöglich an der Nachfrage. Die Rechnung muss weiterhin Arbeitskosten getrennt ausweisen, damit der Kunde den Abzug nutzen kann, und die Zahlung muss unbar erfolgen.

Minijobs: Die pauschale Abgabe für Minijobs soll von 2 auf 5 % steigen. Arbeitgeber mit geringfügig Beschäftigten sollten die Lohnnebenkosten neu kalkulieren. Zu den anderen Änderungen bei Minijobs ab 2027 lesen Sie unseren Beitrag Mindestlohn 2027 und Minijob-Grenze.

Einzelunternehmer und Freiberufler: Sie versteuern ihren Gewinn über die Einkommensteuer und profitieren vom höheren Grundfreibetrag und dem flacheren Tarif. Wie sich Freiberufler und Gewerbetreibende unterscheiden, erklärt der Ratgeber Freiberufler vs. Gewerbetreibender.

Parallel: Jahressteuergesetz 2026

Gleichzeitig läuft das Jahressteuergesetz 2026 durch das Verfahren. Nach den Berichten dazu sollen die Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen ab 2027 von 0,15 auf 0,3 % pro Monat steigen. Die Änderungen bei der Umsatzsteuer fasst unsere News Jahressteuergesetz 2026 zusammen.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Verfolgen Sie das Gesetzgebungsverfahren, denn der Entwurf kann sich noch ändern.
  • Prüfen Sie bei Vorauszahlungen und Liquiditätsplanung, ob die Entlastung für 2027 relevant wird, und besprechen Sie das mit Ihrem Steuerberater.
  • Passen Sie bei Personalkosten die Kalkulation für Minijobs an.
  • Prüfen Sie bei Leistungen für Privathaushalte, ob Ihre Rechnungen die Pflichtangaben und den getrennten Ausweis der Arbeitskosten enthalten.

Auswirkungen auf Abo-Modelle

Die Reform ändert nichts an der Umsatzsteuer auf Ihre Abo-Rechnungen. Mehr Netto bei Kunden kann aber Spielraum für Preisanpassungen bringen, die Sie rechtssicher planen sollten, siehe Preiserhöhung im Abo. In Fakturia lassen sich künftige Preisänderungen im Voraus erfassen, und Steuerberater erhalten über die Rollen- und Rechteverwaltung Zugriff auf die benötigten Daten. Die Buchungen gehen per DATEV-Export an die Kanzlei. Im Testmandanten können Sie das ausprobieren, bei Fragen hilft ein Beratungsgespräch.

Hinweis: Alle Angaben beziehen sich auf den Regierungsentwurf und können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.