Zieht ein Kunde bei fristgerechter, vorzeitiger Zahlung den vereinbarten Skontobetrag ab, reicht eine einfache Verbuchung des tatsächlich eingegangenen Betrags nicht aus – der Skontobetrag muss zusätzlich in einen Netto- und einen Umsatzsteuer-Anteil aufgeteilt und über ein gesondertes Erlösschmälerungskonto gebucht werden, damit die ursprüngliche Forderung vollständig ausgeglichen wird.
Warum eine einfache Buchung des Zahlungsbetrags nicht ausreicht
Die ursprüngliche Rechnung wurde bereits zum vollen Bruttobetrag als Forderung gebucht. Zahlt der Kunde nun einen um den Skontobetrag reduzierten Betrag, würde eine bloße Verbuchung dieses geringeren Zahlungseingangs eine offene Restforderung zurücklassen – tatsächlich handelt es sich jedoch um eine vollständig beglichene Rechnung, bei der lediglich ein vertraglich vereinbarter Nachlass gewährt wurde.
Ein Rechenbeispiel
📐 Beispieldaten
Rechnung: 1.000,00 € netto + 190,00 € USt (19 %) = 1.190,00 € brutto · Vereinbartes Skonto: 2 % bei Zahlung innerhalb 14 Tagen
Der Skontobetrag berechnet sich vom Bruttobetrag der Rechnung und muss anschließend selbst wieder in einen Netto- und einen Umsatzsteuer-Anteil zerlegt werden, da auch der gewährte Nachlass anteilig die Umsatzsteuer mindert:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Skonto gesamt (2 % von 1.190,00 €) | 23,80 € |
| davon Skonto netto | 20,00 € |
| davon Skonto-USt-Korrektur (19 %) | 3,80 € |
| Tatsächliche Zahlung des Kunden | 1.166,20 € |
Der Buchungssatz bei Zahlungseingang mit Skontoabzug
| Kontenrahmen | Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| SKR03 | 1200 Bank | 1400 Forderungen a. L+L | 1.166,20 € |
| 8736 Gewährte Skonti 19 % USt | 20,00 € | ||
| 1776 Umsatzsteuer 19 % | 3,80 € | ||
| SKR04 | 1800 Bank | 1400 Forderungen a. L+L | 1.166,20 € |
| 4736 Gewährte Skonti 19 % USt | 20,00 € | ||
| 3806 Umsatzsteuer 19 % | 3,80 € |
In vielen Buchhaltungsprogrammen ist das Skontokonto als automatisches Konto hinterlegt, sodass die Umsatzsteuerkorrektur intern automatisch berechnet wird und in der Praxis oft nur eine einzige Buchungszeile über den Bruttoskontobetrag notwendig ist, statt die USt-Korrektur manuell separat auszuweisen und einzeln nachzuvollziehen.
Skonto bei gemischten Steuersätzen
Enthält die ursprüngliche Rechnung Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen, muss auch der Skontoabzug entsprechend anteilig auf die jeweiligen Steuersätze aufgeteilt werden – ein pauschaler Abzug ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Steuersätze würde zu einer fehlerhaften Umsatzsteuerkorrektur führen. In der Praxis übernehmen die meisten Buchhaltungsprogramme diese anteilige Aufteilung automatisch, sofern die Rechnung von Beginn an korrekt mit getrennten Steuersätzen erfasst wurde.
Skontofrist versus reguläres Zahlungsziel
Auf einer Rechnung werden meist zwei unterschiedliche Fristen gleichzeitig ausgewiesen: die kürzere Skontofrist, innerhalb derer der Nachlass gewährt wird, und das längere reguläre Zahlungsziel ohne Abzug. Geht die Zahlung erst nach Ablauf der Skontofrist, aber noch innerhalb des regulären Zahlungsziels ein, entfällt der Skontoabzug vollständig – in diesem Fall wird schlicht der volle Bruttobetrag ohne jede Kürzung gebucht.
Warum die Umsatzsteuer beim Skonto überhaupt korrigiert werden muss
Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist stets das tatsächlich vereinnahmte Entgelt, nicht der ursprünglich in Rechnung gestellte Betrag. Da der Kunde durch den Skontoabzug faktisch weniger zahlt, mindert sich auch die Bemessungsgrundlage und damit die tatsächlich geschuldete Umsatzsteuer entsprechend – eine reine Netto-Buchung ohne USt-Korrektur würde deshalb zu einer dauerhaft überhöht abgeführten Umsatzsteuer führen.
Skonto versus nachträgliche Preisminderung
Skonto unterscheidet sich von einer nachträglichen Gutschrift dadurch, dass der Nachlass bereits von vornherein vertraglich an eine fristgerechte, vorzeitige Zahlung geknüpft ist – die Möglichkeit des Abzugs ergibt sich unmittelbar aus den ursprünglichen Rechnungsbedingungen, nicht aus einer nachträglichen, gesonderten Entscheidung des leistenden Unternehmens. Diese Unterscheidung ist auch für die buchhalterische Zuordnung relevant, da beide Vorgänge unterschiedliche Konten und teils unterschiedliche Zeitpunkte betreffen.
Skontoabzug im Subscription-Geschäft
Bei wiederkehrender Rechnungsstellung mit meist kurzen, monatlichen Zahlungszielen kommt klassisches Skonto seltener vor als im klassischen B2B-Rechnungsgeschäft mit längeren Zahlungsfristen. Häufiger ist im Subscription-Kontext dagegen ein grundsätzlicher Rabatt bei Vorauszahlung eines gesamten Jahresabonnements – dieser wird jedoch bereits bei Rechnungsstellung im reduzierten Rechnungsbetrag berücksichtigt und stellt buchhalterisch keinen nachträglichen Skontoabzug dar, da hier von vornherein ein reduzierter Rechnungsbetrag ausgewiesen wird statt eines nachträglichen Abzugs.
Wichtiger Hinweis zu den Kontennummern
Die hier genannten Kontennummern entsprechen der gängigen Standardbelegung von SKR03 und SKR04, können aber je nach verwendeter Buchhaltungssoftware und Kontenrahmen-Version geringfügig abweichen. Im Zweifelsfall sollte die konkrete Buchung mit dem eigenen Steuerberater oder der eigenen Finanzbuchhaltung abgestimmt werden, insbesondere bei individuell eingerichteten Skontokonten.
Häufige Fragen
Buchhaltungsexport direkt aus dem Abrechnungssystem
Wer Subscription-Verträge abrechnet, kennt den manuellen Aufwand in der Buchhaltung. Fakturia übergibt die eigenen Rechnungs- und Zahlungsdaten automatisiert über den DATEV-Buchungsdatenservice 2.0 an DATEV Unternehmen online – inklusive Belegbildern. Vorauszahlungen wie Jahresabonnements werden dabei automatisch über die passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) periodengerecht verteilt.