Ein Dauerschuldverhältnis ist ein Vertrag, der nicht mit einer einmaligen Leistung erledigt ist, sondern über einen längeren Zeitraum wiederkehrende Leistungen und Pflichten begründet.
Merkmale und Beispiele
Typisch ist, dass sich Leistung und Gegenleistung über die Zeit wiederholen und der Umfang von der Dauer abhängt. Beispiele sind Miete, Mitgliedschaften und Wartungsverträge sowie Abonnements und SaaS-Verträge. Die Gegenleistung wird regelmäßig fällig und in jedem Abrechnungszyklus abgerechnet.
Beendigung
Ordentlich endet ein Dauerschuldverhältnis durch Ablauf der Laufzeit oder durch Kündigung zu den vereinbarten Fristen. Zusätzlich kann jede Partei nach § 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn ihr die Fortsetzung bis zum Ende der Laufzeit nicht zumutbar ist. Bei Pflichtverletzungen ist meist zuvor eine Abmahnung oder Fristsetzung nötig. Ein Beispiel ist anhaltender Zahlungsverzug, siehe Mahnstufen.
Laufzeit und Verlängerung
Bei Verbraucherverträgen sind Mindestlaufzeit und Verlängerung begrenzt, siehe Mindestvertragslaufzeit und automatische Vertragsverlängerung. Online geschlossene Verträge können über den Kündigungsbutton beendet werden.
Folgen für die Abrechnung
Bei Beginn, Änderung oder Ende innerhalb eines Zeitraums wird anteilig abgerechnet, siehe Proratierung. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund endet die Zahlungspflicht für die Zukunft, bereits entstandene Ansprüche bleiben bestehen. Die Umsätze werden zeitraumbezogen erfasst, siehe Leistungszeitraum und Rechnungsabgrenzung.
Praxistipps
- Regeln Sie Laufzeit, Kündigung und Preisänderung klar in den Vertragsbedingungen.
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Abrechnungssystem Beginn, Änderung und Ende sauber abbildet.
- Dokumentieren Sie Kündigungsgründe und Fristen.