Das Leistungsdatum nennt den Zeitpunkt, zu dem eine Lieferung oder Leistung ausgeführt wurde. Der Leistungszeitraum beschreibt eine Zeitspanne, etwa bei Dauerleistungen wie Abonnements.
Pflichtangabe auf der Rechnung
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG muss jede Rechnung den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung enthalten, oder den Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt. Ist das Leistungsdatum identisch mit dem Rechnungsdatum, genügt ein Hinweis darauf. Der Eintrag zu den Pflichtangaben zeigt die übrigen Merkmale.
Leistungsdatum, Rechnungsdatum und Zahlung
Die drei Daten sind nicht dasselbe. Das Rechnungsdatum ist der Tag der Ausstellung, das Zahlungsziel bestimmt die Fälligkeit, und das Leistungsdatum entscheidet über die Umsatzsteuer: Bei der Sollversteuerung entsteht sie mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde, siehe Soll- und Ist-Versteuerung.
Dauerleistungen und Abos
Bei einem Abo erstreckt sich die Leistung über einen Zeitraum. Auf der Rechnung steht deshalb ein Leistungszeitraum, zum Beispiel „01.11.2026 bis 30.11.2026“. Das gilt auch für Rechnungen im Voraus. Wird der Zeitraum nicht genannt, ist die Rechnung formal mangelhaft, was den Vorsteuerabzug des Kunden gefährden kann. Bei Jahresrechnungen im Voraus ist außerdem die Abgrenzung wichtig, siehe passive Rechnungsabgrenzung.
Fehler vermeiden
- Nennen Sie bei Dauerleistungen immer Beginn und Ende des Zeitraums.
- Bei Monatsabos reicht „Monat/Jahr“ nur, wenn klar ist, dass der ganze Monat gemeint ist.
- Bei Tarifwechseln mitten im Monat sollten beide Zeiträume getrennt erscheinen, siehe Proratierung.
Praxisbeispiel
Ein Kunde bucht am 10. November ein Monatsabo mit Start am 15. November. Die erste Rechnung nennt als Leistungszeitraum „15.11.2026 bis 14.12.2026“ oder anteilig bis zum Monatsende. Wichtig ist, dass Zeitraum und Rechnungsbetrag zueinander passen.
Leistungsdatum im Rechnungslauf
In Fakturia startet der Rechnungslauf kurz nach Mitternacht und berücksichtigt Leistungen bis 23:59 Uhr des Vortags. Das ist für die Zuordnung zum richtigen Zeitraum wichtig. Wie Sie Leistungszeiträume für Ihre Verträge einrichten, besprechen Sie im Beratungsgespräch.