Verzugszinsen und Verzugspauschale

Wer eine Rechnung zu spät bezahlt, schuldet Verzugszinsen. Im B2B kommt eine Pauschale von 40 Euro hinzu. So sind die Regeln.

Verzugszinsen sind der gesetzliche Zins, den ein Schuldner zahlen muss, sobald er mit einer Geldschuld in Verzug ist. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen kommt zusätzlich eine Verzugspauschale von 40 Euro pro Forderung hinzu.

Wann Verzug eintritt

Verzug setzt in der Regel voraus, dass die Forderung fällig ist und der Schuldner trotz Mahnung nicht zahlt. Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn ein Zahlungstermin nach dem Kalender bestimmt ist oder der Schuldner die Zahlung ernsthaft verweigert. Bei Entgeltforderungen tritt Verzug außerdem spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein (§ 286 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn die Rechnung darauf besonders hinweist. Wie Fälligkeit und Zahlungsziel zusammenhängen, erklärt der Begriff Zahlungsziel und Fälligkeit.

Höhe der Verzugszinsen

Die Zinsen bemessen sich nach dem Basiszinssatz, den die Deutsche Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres neu festlegt. Er beträgt seit dem 1. Juli 2026 1,52 %. Darauf kommen auf (§ 288 BGB):

  • Verbraucher: 5 Prozentpunkte, derzeit also 6,52 % pro Jahr.
  • Geschäftsverkehr (B2B): 9 Prozentpunkte, derzeit also 10,52 % pro Jahr.

Die Zinsen laufen ab dem Verzugseintritt bis zur Zahlung. Zur Berechnung eignet sich der Verzugszinsen-Rechner.

Die 40-Euro-Verzugspauschale

Zwischen Unternehmen schuldet der Zahlungsschuldner im Verzug zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro. Sie fällt je Forderung an und deckt allgemeine Beitreibungskosten ab. Gegenüber Verbrauchern gibt es sie nicht. Mahngebühren sind davon getrennt zu betrachten, siehe Buchung von Mahngebühren.

Beispiel

Eine B2B-Rechnung über 2.000 Euro wird 60 Tage zu spät bezahlt. Die Zinsen betragen 2.000 × 10,52 % × 60 ÷ 365 ≈ 34,59 Euro. Dazu kommen 40 Euro Pauschale, zusammen 74,59 Euro. Die Buchung beschreibt der Beitrag Verzugszinsen buchen.

Verzugszinsen im Abo-Geschäft

Bei wiederkehrenden Rechnungen entstehen viele kleine Beträge. Ob sich die Verfolgung lohnt, ist eine Geschäftsentscheidung. Wichtiger ist ein sauberer Prozess: Mit dem Dunning-Management erinnern Sie rechtzeitig. Fakturia bietet ein mehrstufiges automatisches Mahnwesen mit Mahn-E-Mail je Stufe und der Rechnung als Anhang. Ob und wie Sie Zinsen und Pauschale zusätzlich in Rechnung stellen, klären Sie im Beratungsgespräch.

Häufige Fragen

9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei einem Basiszinssatz von 1,52 % seit dem 1. Juli 2026 sind das 10,52 % pro Jahr.
Nein. Die Pauschale schuldet nur ein Schuldner im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen.
Meist nach Fälligkeit und Mahnung, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Gegenüber Verbrauchern nur bei besonderem Hinweis auf der Rechnung.
Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht ihn zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres.

Verwandte Begriffe