Der Zahlungsziel-Rechner ermittelt aus Rechnungsdatum und vereinbartem Zahlungsziel das exakte Fälligkeitsdatum – inklusive Wochentag und dem Hinweis, falls dieser Tag auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag im gewählten Bundesland fällt. So lässt sich auf einen Blick erkennen, ob eine Überweisung an diesem Tag überhaupt noch bankwerktäglich verarbeitet werden kann.
Wie das Fälligkeitsdatum berechnet wird
Ein vereinbartes Zahlungsziel wie „30 Tage netto" bezieht sich auf Kalendertage, nicht auf Werktage – das Fälligkeitsdatum ergibt sich also schlicht aus Rechnungsdatum plus der vereinbarten Anzahl an Tagen. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen und gängigen Fristen liefert der Ratgeber-Artikel Zahlungsziele setzen.
Warum Wochenenden und Feiertage trotzdem relevant sind
Auch wenn das Fälligkeitsdatum selbst kalendertäglich berechnet wird, ist es in der Praxis hilfreich zu wissen, ob dieser Tag auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag fällt. Banken verarbeiten Überweisungen nur an Bankarbeitstagen – fällt die Fälligkeit auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, geht eine an diesem Tag veranlasste Zahlung in der Praxis meist erst am nächsten Werktag beim Empfänger ein. Der Rechner weist in diesem Fall automatisch darauf hin.
Warum Feiertage je Bundesland unterschiedlich sind
Neben den bundesweit einheitlichen Feiertagen wie Neujahr, Tag der Arbeit oder den Weihnachtsfeiertagen gibt es in Deutschland zahlreiche Feiertage, die nur in bestimmten Bundesländern gelten – etwa Fronleichnam in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, oder der Reformationstag in den meisten ostdeutschen Ländern sowie den norddeutschen Küstenländern. Der Rechner berücksichtigt diese Unterschiede über die Auswahl des Bundeslands.
⚠️ Hinweis zu regionalen Ausnahmen
Einzelne Feiertage gelten in manchen Bundesländern nur in bestimmten Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung, etwa Mariä Himmelfahrt in Teilen Bayerns oder Fronleichnam in einigen Landkreisen Sachsens und Thüringens. Diese gemeindespezifischen Ausnahmen bildet der Rechner nicht ab – bei Zahlungen in solchen Regionen lohnt sich eine zusätzliche Prüfung.
Zusammenhang mit Verzug und Mahnwesen
Ist das berechnete Fälligkeitsdatum bereits verstrichen, zeigt der Rechner die Anzahl der überfälligen Tage direkt an. Ab diesem Zeitpunkt kann je nach vertraglicher Vereinbarung Verzug eintreten – die entstehenden Verzugszinsen lassen sich direkt im passenden Rechner ermitteln. Bleibt eine Zahlung dauerhaft aus, ist der nächste Schritt meist eine Mahnung.
Automatisierung bei wiederkehrenden Rechnungen
Bei wiederkehrenden Abrechnungen mit vielen parallelen Verträgen und Zahlungszielen ist eine manuelle Fälligkeitsberechnung für jede einzelne Rechnung nicht praktikabel. Ein automatisiertes Abrechnungssystem berechnet Fälligkeitsdaten direkt bei Rechnungsstellung und kann sie unmittelbar mit dem Mahnwesen verknüpfen.
Datenschutz: Vollständig lokale Berechnung
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