Inkasso

Beim Inkasso zieht ein Dienstleister offene Forderungen ein. Ablauf, Kosten und Alternativen im Überblick.

Inkasso bezeichnet die Einziehung offener Forderungen durch einen spezialisierten Dienstleister oder einen Rechtsanwalt im Auftrag des Gläubigers.

Wann Inkasso sinnvoll ist

Inkasso kommt in Betracht, wenn ein Kunde trotz mehrerer Mahnungen nicht zahlt und die Forderung fällig ist. Zuvor sollten Sie sicherstellen, dass die Rechnung korrekt war, siehe Pflichtangaben, und dass der Kunde im Verzug ist.

Ablauf

  1. Der Gläubiger beauftragt einen registrierten Inkassodienstleister oder einen Rechtsanwalt.
  2. Der Dienstleister fordert den Schuldner schriftlich zur Zahlung auf und bietet gegebenenfalls Ratenzahlung an.
  3. Zahlt der Schuldner nicht, kann der Weg ins gerichtliche Mahnverfahren führen.

Kosten

Die Kosten für das Inkasso kann der Gläubiger in der Regel als Verzugsschaden vom Schuldner verlangen, soweit sie erforderlich und angemessen sind. Für Inkassounternehmen gelten gesetzliche Vorgaben zur Höhe der Gebühren, die sich an den Rechtsanwaltsgebühren orientieren. Bei unbestrittenen, einfach gelagerten Forderungen gelten reduzierte Sätze. Fragen Sie vor der Beauftragung nach den konkreten Kosten und Konditionen.

Inkasso und Kundenbeziehung

Inkasso kann die Kundenbeziehung belasten. Bei laufenden Abonnements ist daher abzuwägen, ob zuvor Win-back-Maßnahmen oder ein persönliches Gespräch sinnvoll sind. Beachten Sie auch den Datenschutz bei der Weitergabe von Kundendaten.

Praxistipps

  • Wählen Sie einen registrierten Dienstleister und lassen Sie sich die Konditionen schriftlich geben.
  • Definieren Sie in Ihrem Mahnprozess, ab welcher Stufe Inkasso eingeschaltet wird, siehe Dunning-Management.
  • Bereiten Sie Rechnung, Vertrag und Mahnungen als Nachweis vor.

Häufige Fragen

Registrierte Inkassodienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz sowie Rechtsanwälte.
Im Verzugsfall kann der Gläubiger erforderliche Kosten in der Regel vom Schuldner ersetzt verlangen. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab.
Nein. Es ist ein außergerichtliches Verfahren. Bleibt es erfolglos, kann ein Mahnbescheid oder eine Klage folgen.
Erst nach den eigenen Mahnstufen und wenn die Forderung fällig und unbestritten ist. Legen Sie diesen Zeitpunkt im Mahnprozess fest.

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