Der Verjährungsrechner ermittelt, wann eine offene Forderung verjährt. Er berechnet die dreijährige Regelverjährung ab Jahresende, die 30-jährige Frist für titulierte Forderungen und die Zahl der verbleibenden Tage. Die Berechnung läuft vollständig lokal in Ihrem Browser.
Die Regelverjährung
Für offene Rechnungen gilt die Verjährung von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis hatte. Eine Rechnung, die im März 2026 fällig wurde, verjährt demnach mit Ablauf des 31. Dezember 2029. Entscheidend ist also nicht das Rechnungsdatum plus drei Jahre, sondern das Jahresende.
Titulierte Forderungen
Ansprüche, die durch ein rechtskräftiges Urteil, einen Vollstreckungsbescheid oder einen anderen Titel festgestellt sind, verjähren erst nach 30 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Datum der Rechtskraft beziehungsweise des Titels. Der Rechner berücksichtigt das über die Auswahl der Forderungsart.
Hemmung und Neubeginn
Bestimmte Ereignisse verändern die Frist. Ein Mahnbescheid oder eine Klage hemmen die Verjährung, ebenso Verhandlungen über den Anspruch. Die Zeit der Hemmung wird nicht in die Frist eingerechnet. Der Rechner addiert die von Ihnen eingetragene Hemmungsdauer zum Fristende. Erkennt der Schuldner die Forderung an, etwa durch eine Teilzahlung, beginnt die Frist neu. Eine einfache Mahnung hemmt dagegen nicht.
Praxis: offene Posten regelmäßig prüfen
Prüfen Sie Ihre Offene-Posten-Liste mindestens einmal im Jahr auf alte Posten, am besten im Herbst, damit vor dem 31. Dezember noch Zeit für einen Mahnbescheid bleibt. Für ausgefallene Forderungen ist auch die Buchung relevant, siehe Forderungsausfall. Ausführlich erklärt der Ratgeber Verjährung von Forderungen die Zusammenhänge.
Mahnwesen mit Fakturia
Je früher ein Zahlungsproblem auffällt, desto seltener wird die Verjährung zum Thema. Fakturia mahnt Rechnungen, die dort erstellt wurden, mehrstufig und automatisch, siehe automatisches Mahnwesen. Wie Sie den Prozess aufsetzen, besprechen Sie im Beratungsgespräch. Rechtliche Fragen zu einzelnen Forderungen klären Sie mit einem Anwalt.