Erlösschmälerungen

Erlösschmälerungen mindern den Umsatz nachträglich. Welche Arten es gibt, wie sie gebucht werden und was für die Umsatzsteuer gilt.

Erlösschmälerungen sind Nachlässe auf Verkaufspreise, die die Umsatzerlöse mindern, zum Beispiel Skonti, Rabatte, Boni und Gutschriften wegen Preisnachlässen oder Reklamationen.

Arten

  • Skonto bei Zahlung innerhalb einer Frist
  • Rabatte, die im Preis berücksichtigt werden, siehe Rabattcode
  • Boni, die nachträglich für bestimmte Mengen oder Umsätze gewährt werden
  • Preisnachlässe durch Gutschriften oder Rechnungskorrekturen

Buchung

Viele Kontenrahmen sehen für Erlösschmälerungen eigene Konten vor, damit der Nachlass sichtbar bleibt und nicht direkt vom Erlös abgezogen wird. Im SKR03 liegen sie im Bereich der 87xx-Konten, im SKR04 unter 47xx. Sie sind häufig als Automatikkonten mit Umsatzsteuer eingerichtet, siehe Kontenrahmen. Die genaue Kontenwahl legen Sie mit Ihrer Kanzlei fest.

Auswirkung auf die Umsatzsteuer

Ein nachträglicher Nachlass verringert das Entgelt, und die Umsatzsteuer ist zu berichtigen. Der Leistungsempfänger muss seinen Vorsteuerabzug entsprechend korrigieren. Dies geschieht in der Regel in dem Zeitraum, in dem die Änderung eintritt, siehe Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Bedeutung im Abo-Geschäft

Gutschriften für Ausfälle, Kulanzrabatte oder Gutscheine mindern den Umsatz. Für Kennzahlen wie MRR ist zu klären, ob Rabatte mit eingerechnet werden. Die Zuordnung von Erlösen und Nachlässen sollte konsistent und nachvollziehbar sein, siehe Umsatzrealisierung.

Abgrenzung zu Aufwendungen

Erlösschmälerungen gehören auf die Ertragsseite und sind von Aufwendungen zu unterscheiden. Ein Kundenrabatt ist keine Betriebsausgabe, sondern mindert den Erlös. Diese Abgrenzung beeinflusst Kennzahlen wie Rohertrag und Umsatz und sollte in der Kanzlei einheitlich gehandhabt werden.

Praxistipps

  • Buchen Sie Nachlässe auf eigenen Konten, um die Auswertung zu erleichtern.
  • Dokumentieren Sie Grund und Beleg jeder Gutschrift.
  • Prüfen Sie die Umsatzsteuerberichtigung bei jedem nachträglichen Nachlass.

Häufige Fragen

Nachlässe wie Skonti, Rabatte, Boni und Gutschriften, die den Umsatzerlös eines Unternehmens mindern.
Damit der Nachlass sichtbar bleibt und Erlöse und Nachlässe getrennt ausgewertet werden können.
Ja, bei nachträglicher Minderung des Entgelts ist die Umsatzsteuer zu berichtigen. Die Details klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Ja, gewährte Skonti zählen üblicherweise dazu. Die Behandlung im Einzelfall richtet sich nach der Buchführung.

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