Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist die regelmäßige Meldung, mit der Unternehmer dem Finanzamt die Umsatzsteuer aus ihren Ausgangsrechnungen und die abziehbare Vorsteuer mitteilen und die Zahllast entrichten.
Wer sie abgeben muss
Unternehmer in Deutschland müssen nach § 18 UStG Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronisch übermitteln, in der Regel über ELSTER. Ausnahmen bestehen etwa für Kleinunternehmer, die keine Umsatzsteuer ausweisen.
Voranmeldungszeitraum
Der Zeitraum richtet sich nach der Steuerlast des Vorjahres. Üblich ist eine monatliche Abgabe, wenn die Vorjahressteuer über 9.000 Euro lag, sonst vierteljährlich. Bei sehr geringer Steuer kann das Finanzamt von der Voranmeldung befreien. Die Schwellenwerte wurden zuletzt angehoben, klären Sie den für Sie geltenden Zeitraum daher mit Ihrem Steuerberater.
Frist und Dauerfristverlängerung
Die Voranmeldung ist bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums abzugeben, und die Zahllast wird dann fällig. Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen Monat. Bei monatlicher Abgabe fällt dafür eine Sondervorauszahlung an.
Was in die Meldung einfließt
Gemeldet werden die steuerpflichtigen Umsätze nach Steuersätzen, steuerfreie Umsätze, die Fälle von Reverse Charge sowie die Vorsteuer. Ob die Steuer nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten entsteht, hängt von der Soll- oder Ist-Versteuerung ab. Umsätze im EU-Ausland sind außerdem in der Zusammenfassenden Meldung oder im One-Stop-Shop zu erfassen.
Bedeutung für Rechnungsdaten
Die Qualität der Meldung hängt an den Rechnungsdaten: richtige Steuersätze, korrekte Steuerschlüssel und vollständige Buchungen. Rundungsdifferenzen und nicht korrigierte Stornos führen zu Abweichungen im Steuerkonto.
Praxistipps
- Stimmen Sie das Steuerkonto monatlich mit den Rechnungen ab.
- Prüfen Sie vor der Abgabe Gutschriften, Stornos und Auslandsumsätze.
- Reichen Sie rechtzeitig ein, um Verspätungszuschläge zu vermeiden.