Der Mahnkosten-Rechner fasst alle Kosten einer überfälligen Rechnung zusammen: Verzugszinsen nach Basiszinssatz, die Verzugspauschale von 40 Euro im Geschäftsverkehr und Ihre Mahngebühren. Das Ergebnis ist die Gesamtforderung. Die Berechnung läuft vollständig lokal in Ihrem Browser.
Was zur Gesamtforderung gehört
Zahlt ein Kunde nicht rechtzeitig, kommen zur Hauptforderung weitere Beträge hinzu. Das sind Verzugszinsen, im B2B die Verzugspauschale von 40 Euro und gegebenenfalls Mahngebühren. Der Rechner addiert alles und zeigt, was Sie in der letzten Mahnung fordern können.
Zinssatz und Pauschale
Die Verzugszinsen betragen im Geschäftsverkehr 9 Prozentpunkte, gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1,52 %, daraus ergeben sich 10,52 % im B2B und 6,52 % im B2C. Die Pauschale von 40 Euro gilt nur zwischen Unternehmen und fällt je Forderung an. Sie wird auf spätere Rechtsverfolgungskosten angerechnet.
Beispiel: 2.000 Euro, B2B, 90 Tage Verzug: 2.000 × 10,52 % × 90 ÷ 365 ergibt rund 51,88 Euro Zinsen. Dazu kommen 40 Euro Pauschale und zum Beispiel 10 Euro Mahngebühren, zusammen 2.101,88 Euro.
Mahngebühren
Mahngebühren sind vom Verzugsschaden zu unterscheiden. Sie sollten angemessen und nachvollziehbar sein. Gegenüber Verbrauchern sind pauschale Beträge nur in angemessener Höhe zulässig. Wie Sie sie buchen, zeigt der Beitrag Mahngebühren buchen, eine Vorlage bietet der Ratgeber Mahnung schreiben.
Zinsen einzeln berechnen
Wenn Sie nur die Zinsen für eine einzelne Rechnung brauchen, können Sie den Verzugszinsen-Rechner nutzen. Der Mahnkosten-Rechner ergänzt ihn um Pauschale, Mahngebühren und die Gesamtsumme. Zum Zusammenhang von Mahnstufen und Fristen lesen Sie Zahlungserinnerung und Mahnstufen.
Mahnwesen mit Fakturia
Fakturia bietet ein mehrstufiges automatisches Mahnwesen mit Mahn-E-Mail pro Stufe und der offenen Rechnung als Anhang. Es mahnt Rechnungen, die in Fakturia erstellt wurden. Bei Rücklastschriften lässt sich eine frei definierbare Gebühr berechnen. Wie Sie Ihre Mahnstufen aufsetzen, besprechen Sie im Beratungsgespräch.