Mit welcher Umsatzsteuer rechnen Sie bei einem Kunden im Ausland ab? Der Reverse-Charge-Check ordnet Standardfälle in vier Fragen ein: Art des Kunden, Sitz, Art des Umsatzes und Nachweis der USt-IdNr. Sie erhalten die steuerliche Einordnung, den Hinweis für die Rechnung und die nächsten Schritte. Die Auswertung läuft lokal in Ihrem Browser.
Was Reverse Charge bedeutet
Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Die Rechnung wird deshalb ohne deutsche Umsatzsteuer ausgestellt und enthält einen Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Das Verfahren ist im Glossar unter Reverse-Charge-Verfahren beschrieben.
Wann der Check hilft
Besonders im Abo-Geschäft mit digitalen Leistungen stellt sich die Frage täglich: Ein Unternehmen in Frankreich bucht Ihre Software, ein Verbraucher in Österreich ebenfalls. Der Ort der Leistung und die Steuerschuld unterscheiden sich in beiden Fällen. Der Check führt durch die Standardfälle.
- B2B-Leistung in der EU mit USt-IdNr.: in der Regel Reverse Charge.
- B2C-Leistung in der EU: meist Besteuerung im Land des Kunden, oft über den One-Stop-Shop.
- Lieferung an Unternehmer in der EU: steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung mit Nachweisen.
- Kunde im Drittland: bei Leistungen an Unternehmer meist nicht in Deutschland steuerbar.
Voraussetzung: gültige USt-IdNr.
Ohne nachgewiesenen Unternehmerstatus des Kunden ist die Steuerfreiheit oder das Reverse Charge nicht gesichert. Prüfen Sie die Nummer vor der Rechnung, zum Beispiel mit dem USt-IdNr.-Prüfer, und lesen Sie im Glossar die Erklärung zur USt-IdNr.. Die Meldung erfolgt in der Zusammenfassenden Meldung. Weitere Hinweise liefert der Ratgeber Rechnung ins Ausland.
Grenzen des Checks
Der Check deckt Standardfälle ab. Sonderregeln für Grundstücke, Veranstaltungen, Vermittlung, Dreiecksgeschäfte und bestimmte Lieferungen sind nicht berücksichtigt. Die Einordnung ersetzt keine steuerliche Beratung. Klären Sie den Einzelfall mit Ihrem Steuerberater.
Reverse Charge mit Fakturia
Fakturia erstellt E-Rechnungen im Format ZUGFeRD und XRechnung, auch bei Reverse Charge. Zudem stehen Auswertungen für OSS und Zusammenfassende Meldung zur Verfügung, und die Besteuerung im Zielland wird unterstützt. Mehr dazu auf der Seite zur E-Rechnungs-Erstellung. Wie Sie Ihre Auslandsfälle abbilden, besprechen Sie im Beratungsgespräch.