Sprachschulen, Akademien und Online-Kurse arbeiten mit Teilnehmerverträgen, Raten und Mitgliedschaften. Eine automatisierte Abrechnung entlastet das Sekretariat, während Umsatzsteuer, Verbraucherrecht und Fernunterricht besondere Aufmerksamkeit verlangen.
Typische Use-Cases
Monatsbeiträge und Semestergebühren
Laufende Beiträge als wiederkehrender Artikel am Teilnehmervertrag.
Ratenzahlung
Kursgebühren in Raten als Vertrag mit fester Laufzeit und monatlicher Rate.
Anmeldung und Material
Anmeldegebühr, Lehrmaterial oder Prüfungsgebühr als einmalige Leistung.
Rabatte
Frühbucher- und Geschwisterrabatte mit Gültigkeitszeitraum.
Firmenkunden
Inhouse-Schulungen und Weiterbildungen mit Rechnung als E-Rechnung in ZUGFeRD und XRechnung.
Self-Service-Portal
Teilnehmer laden Rechnungen herunter und ändern Daten selbst.
Teilnehmerverträge statt Einzelbuchung
Sprachschulen, Musikschulen, Akademien, Coaching-Anbieter und Online-Kurse arbeiten mit Teilnehmerverträgen: monatliche Beiträge, Semestergebühren, Kursgebühren in Raten oder Mitgliedschaften für Lernplattformen. Der Kunde schließt einmal ab und zahlt über Monate. Aus Sicht der Abrechnung ist das ein klassisches Dauerschuldverhältnis, die Grundlagen beschreibt Subscription-Management. Eine verwandte Branche mit Mitgliedsbeiträgen finden Sie bei Studios & Vereinen.
Monatsbeiträge, Raten und Kurspakete
Laufende Beiträge legen Sie als wiederkehrenden Artikel mit festem Preis pro Monat an. Kursgebühren, die in Raten gezahlt werden, bilden Sie als Vertrag mit fester Laufzeit ab, bei dem jeden Monat eine Rate berechnet wird. Einmalige Positionen wie Anmeldegebühr, Lehrmaterial oder Prüfungsgebühr erfassen Sie als Leistung, in der Oberfläche oder per API aus Ihrer Kursverwaltung, und Fakturia nimmt sie beim nächsten Rechnungslauf auf die Rechnung. Frühbucher- oder Geschwisterrabatte bilden Sie über Rabatte mit Gültigkeitszeitraum ab. Wechselt ein Teilnehmer in ein anderes Kurspaket, rechnet Fakturia tagesgenau anteilig ab, siehe Proratierung.
Umsatzsteuer bei Bildungsleistungen
Bestimmte Bildungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei sein, etwa wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass der Anbieter auf einen Beruf oder eine Prüfung vorbereitet. Andere Leistungen, zum Beispiel reine Freizeitkurse, Materialverkauf oder Vermietung, können steuerpflichtig sein. Die Abgrenzung ist komplex und hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sie steuerlich klären, bevor Sie Rechnungsvorlagen festlegen. Fakturia berechnet Steuern anhand der Warengruppen, die Sie den Artikeln zuweisen, steuerfreie Artikel sind möglich, und die Pflichtangaben gelten wie bei jeder Rechnung.
Verbraucherrecht, Kündigung und Fernunterricht
Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten Informationspflichten, bei Online-Abschluss der Kündigungsbutton und der Widerrufsbutton. Fakturia verwaltet Laufzeit und Kündigungsfrist je Vertrag, den Kündigungsbutton bauen Sie per Link in Ihre Website ein. Bei Online-Kursen mit Lernerfolgskontrolle und räumlicher Trennung von Lehrenden und Lernenden kann zudem das Fernunterrichtsschutzgesetz greifen, das unter anderem Zulassungspflichten und Kündigungsrechte regelt. Ob es für Ihr Angebot gilt, sollte juristisch geprüft werden. Hinweise zu Fernabsatzverträgen und AGB für Abonnements finden Sie auf der Seite.
Einzug zu Semesterstart, Rücklastschriften und Mahnwesen
Beiträge ziehen Sie per SEPA-Lastschrift ein, über einen Zahlungsanbieter oder direkt über die Hausbank. Fakturia erkennt Rücklastschriften über finAPI, informiert den Teilnehmer und berechnet eine frei definierbare Gebühr, optional wird auf Überweisung umgestellt oder der Vertrag pausiert. Für offene Rechnungen steht ein mehrstufiges Mahnwesen bereit. Im Self-Service-Portal können Teilnehmer Rechnungen herunterladen, Adressdaten ändern und Verträge einsehen, was Rückfragen im Sekretariat reduziert.
Firmenkunden und Weiterbildungsbudgets
Bei Inhouse-Schulungen und Weiterbildungen für Unternehmen zahlt der Arbeitgeber, nicht der Teilnehmer. Dann gelten die Regeln für Geschäftskunden, inklusive E-Rechnung in ZUGFeRD oder XRechnung, siehe E-Rechnungspflicht 2027. Wie Sie einen vom Teilnehmer abweichenden Rechnungsempfänger abbilden, besprechen Sie am besten im Beratungsgespräch. Für Rechnungen an Unternehmen in der EU unterstützt Fakturia das Reverse-Charge-Verfahren.
Buchhaltung und Kennzahlen
Zahlen Teilnehmer Semester- oder Jahresgebühren im Voraus, müssen sie abgegrenzt werden, siehe passive Rechnungsabgrenzung. Fakturia grenzt auf Monatsbasis ab und übergibt die Buchungssätze samt Belegen an DATEV. Auswertungen zu MRR und Churn-Rate zeigen, wie sich die Teilnehmerzahl entwickelt. Testen Sie Ihr Modell in der kostenlosen Sandbox.
Passende Fakturia-Funktionen
🔄 Recurring Billing
Wiederkehrende Rechnungen werden automatisch zu jedem Abrechnungsstichtag erzeugt – monatlich, jährlich oder individuel…
📋 Aboverwaltung & Kündigungsbutton
Verwalten Sie Vertragsabschlüsse, Laufzeiten und Kündigungen inklusive gesetzeskonformem Kündigungsbutton nach § 312k B…
⬆️ Upgrade/Downgrade mit proratierter Abrechnung
Tarifwechsel werden automatisch anteilig für den laufenden Abrechnungszeitraum berechnet.
💳 Recurring Payment
Automatischer Zahlungseinzug über Stripe, Adyen, Unzer, PayPal und weitere Payment-Provider.
🔔 Automatisches Mahnwesen
Mehrstufiges Dunning Management erkennt fehlgeschlagene Zahlungen und leitet automatisch den passenden Mahnprozess ein.
👤 Customer Self-Service-Portal
Kunden verwalten Rechnungen, Zahlungsmethoden und Vertragsänderungen eigenständig – ohne Support-Anfrage.
📊 Passive Rechnungsabgrenzung
Automatische Bildung und Auflösung von Abgrenzungsposten für periodengerechte Buchhaltung.